AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kundeninformationen

1. Allgemeines

Angebote und Verkauf auf dieser Website sind ausschließlich an Selbständige, Unternehmer, Handel (B2B), Behörden und Institute gerichtet!

1.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, aus Kauf-, Miet- und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerverschuldverhältnissen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn bei fortgeführten Geschäftsbedingungen kein erneuter Hinweis auf die ausschließliche Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.2
Abweichende Vereinbarungen, nachträgliche Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die unseren widersprechen, werden von uns nicht akzeptiert.

1.3
Mündliche und telefonische Bestellungen gelten als zu diesen Geschäftsbedingungen erteilt.

1.4
Ist ein Teil oder sind Teile unserer Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen

2.1
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Erteilen wir keine Auftragsbestätigung, so kommt der Liefervertrag mit der Lieferung der Ware durch uns zustande; in diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.2
Angaben in unseren Angeboten über Maße, Materialien, Farben, Konstruktionen und sonstige Merkmale sind unverbindlich; sie werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3
Änderungen zugesicherter Eigenschaften bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

2.4
Der Käufer/Empfänger ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften bei der Handhabung bzw. Betrieb der gelieferten Waren verantwortlich.

3. Preise

3.1
Unsere Preise sind Bruttopreise inkl. der am Liefertag geltenden gesetzlichen MwSt. in EURO.

3.2
Soweit eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsschluß vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
Die Preise verstehen sich verpackt ab Werk zzgl. Versandkosten.

3.3
Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Besteller zusätzlich die Zoll- und Zollbehandlungskosten.

4. Lieferung, Transport

4.1
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich eine Transportversicherung vereinbart wurde.

4.2
Die Wahl des Versandweges bleibt uns vorbehalten, insbesondere können wir, falls erforderlich, einen betriebsfremden Transporteur beauftragen.

4.3
Wenn wir das Transportrisiko tragen, ist der Kunde verpflichet, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine eidesstattliche Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muß, Mitteilung zu machen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, durch Besichtigung durch uns oder den Hersteller bereitzuhalten.

5. Lieferzeit

5.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden.

5.2
Falls die Lieferzeit von uns nicht eingehalten wird, kann der Käufer nach Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist, mit Ablehnungsandrohung, die Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Falle ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines gesetzl. Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

5.3
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist, vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen und alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ausfälle. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr, wenn wir unsererseits nicht innerhalb einer angemessenen Frist beliefert werden. In den in diesem Abschnitt genannten Fällen sind wir allerdings nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die Hindernisse zu vertreten haben.

5.4
Wird vor Lieferung durch den Käufer eine andere als die bestellte Ausführung des Kaufgegenstandes verlangt und stimmen wir dem Ansinnen des Käufers zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Gegebenenfalls wird die Lieferfrist um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.

5.5
Befindet sich der Vertragspartner im Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist und entsprechender Androhung die Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Der Schadensersatz beträgt 30 % vom Kaufpreis, wobei es uns vorbehalten bleibt nachzuweisen, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

6. Zahlung

6.1
Zahlungen dürfen nur an uns direkt oder an von uns schriftlich bevollmächtige Personen geleistet werden. Unsere Forderungen sind mit Rechnungsdatum fällig.

6.2
Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Diskontspesen & Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

6.3
Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- und Vergleichsverfahen haben wir das Recht, alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Schulden für sofort fällig zu erklären, auch wenn sie gestundet sind. Außerdem sind wir in Fällen des Zahlungsverzuges des Bestellers, unbeschadet aller anderer Rechte, befugt, eine Nachfrist mit Ablehungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.4
Unbeschadet einer Bestimmung des Vertragspartners obliegt uns ausschließlich die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Der Liefergegenstand bleibt solange unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche, die aus den Geschäftsbeziehungen beider Vertragspartner entstehen, seien es bereits entstandene oder künftig entstehende Ansprüche, restlos erfüllt sind.

7.2
Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, daß der Käufer beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weitergibt, tritt er seine Forderungen gegen den Erwerber an uns ab.

7.3
Falls der verkaufte Gegenstand eingebaut, vermischt oder verarbeitet wird, so daß der Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Käufer seine Ansprüche gegen Dritte, die hieraus resultieren, in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab.

7.4
Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Liefergegenstandes vor völliger Kaufpreiszahlung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten derartiger Maßnahmen trägt der Käufer. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach Aufhebung der Pfändung an uns auszuhändigen.

B. Gewährleistung, Haftung

8.1
Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab Werksauslieferung. Für normale Abnutzung und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung unserer Ware verursacht wurden, haften wir nicht.

8.2
Die Gewährleistungsansprüche bestehen in dem Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Dem Käufer bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagungen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlagen.

8.3
Die mangelhafte Ware ist uns in ihrem ursprünglichen Zustand auf Verlangen zu übersenden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Hat der Besteller die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so haften wir nicht für die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Ware oder des Einbaus der nachgelieferten Ersatzware. Der Besteller muß uns Gelegenheit zur Untersuchung oder zur schriftlichen Stellungnahme geben, bevor er unsere Ware ausbaut.

8.4
Eine Gewährleistung für offensichtliche Mängel, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. von verdeckten Mängeln, die nicht umgehend nach ihrer Entdeckung gerügt werden, sind ausgeschlossen.

8.5
Zur Sicherstellung eventueller Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Funktion der angelieferten Waren innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung zu überprüfen und uns durch ein Abnahmeprokoll zu bestätigen.

8.6
Der Vertragspartner ist verpflichtet mangelhafte Geräte nicht weiterzuverwenden und umgehend bei Bekanntwerden der Mängel Maßnahmen einzuleiten, damit Folgeschäden verhindert bzw. eingegrenzt werden. Im übrigen sind wir sofort zu informieren.

8.7
Für Schäden die aus der Nutzung unserer Produkte bestehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für Mangel und Folgeschäden aus fehlerhafter Software, haften wir nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Falls der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlisches Sondervermögen ist, haftet der Auftragnehmer nicht für unvorhersehbare Schäden, die durch grobfahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

8.8
Für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften bei der Handhabung bzw. Betrieb der gelieferten Geräte ist alleine der Vertragspartner verantwortlich. Ins besondere müssen Bestimmungen für den Berieb von Endgeräten an ISDN eingehalten und ein entsprechender Überspannungsschutz vor Inbetriebnahme eingerichtet werden. Bei Mißachtung der entsprechenden Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien, dürfen gelieferte Waren bzw. Geräte nicht in Be-
trieb genommen werden.

8.9
Bei Verträgen, die gebrauchte Gegenstände betreffen, sind insoweit alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8.10
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 24 Monaten.

8.11
Schadensersatzansprüche sind auf insgesamt 5.000,- EURO beschränkt.

8.12
Dem Kunden, der nicht Kaufmann ist, steht wegen seiner Rechte kein Zurückbehaltungsrecht gegen unsere Forderungen zu, die sich nicht auf dieses Vertragsverhältnis beziehen. Bei Verträgen mit Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsweigerungsrecht des Kunden ausgeschlossen.

10. Sonderanfertigungen

10.1
Soweit nicht anders vereinbart, wird bei der Auftragsbestätigung durch uns 1/1 der veranschlagten Kosten fällig.

10.2
Werkzeuge, Formen usw. sind unser alleiniges Eigentum, auch wenn sie dem Besteller berechnet wurden.

10.3
Der Besteller stellt uns bei Ware, die nach seinen Anforderungen, Spezifikationen usw. gefertigt wird, von allen Ansprüchen frei, die Dritte aus gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Warenzeichen usw. gegen uns oder unseren Vorlieferanten erheben könnten. Das gleiche gilt, wenn der Besteller unsere Ware ohne unser Einverständnis so verwendet, daß Rechte Dritter verletzt werden können.

11. Sonstiges

11.1
Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespreichert und automatisch verarbeitet werden.

11.2
Das Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unstrittige oder rechtskräftig gestellte Gegenforderung.

11.3
Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

12. Export

12.1
Alle durch uns gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Dem Besteller ist bekannt, dass die Wiederausfuhr von Produkten dem Außenhandelsrecht der BRD bzw. des Ursprungslandes unterliegt, ggf. genehmigungspflichtig ist.

12.2
Es obliegt dem Besteller, sich über diese Vorschriften im einzelnen zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen zu beantragen. Der Besteller verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von uns bezogenen Produkte oder technischen Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.

12.3
Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, 6236 Echborn/TS, nach US-Recht das US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C 20230.

13. Gerichtsstand

13.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2
Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Radolfzell. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Radolfzell vereinbart. Wir behalten uns vor, statt dessen am Sitz des Bestellers zu klagen.

Radolfzell, den 27.06.2014